AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Kulinarische Stadtführung Wiesbaden (Michaela Hoffmann) 

Die folgenden Bestimmungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) und dem Auftraggeber. 

§ 1 Leistungsbeschreibung 
Bei der Kulinarischen Stadtführung Wiesbaden erleben Sie historische Stadtführungen mit einem Menü in ausgewählten Restaurants Wiesbadens. Jeder Menü-Gang wird in einer anderen Lokation eingenommen. Zwischen den Menü-Gängen entdecken Sie Wiesbaden zu Fuß und erfahren Wissenswertes über seine Geschichte und Architektur.

§ 2 Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
Der Bucher (der Auftraggeber) bucht ausschließlich unter Zugrundelegung der AGBs des Gästeführers; abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Verträge zwischen dem Gästeführer und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch den Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) zustande. 

§ 3 Änderung, Ergänzung, Nebenabreden der Leistung 
Angebote sind freibleibend. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Gästeführers (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Der Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen. 
Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Kenntnissen des Auftragnehmers beruht. Je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen sind Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen u.ä. zu berücksichtigen. 

§ 4 Zahlung 
Der Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) stellt nach Erhalt des Auftrags dem Auftraggeber die Leistungen in Rechnung. Rechnungsbeträge sind als Vorkasse zu leisten und mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Eventuelle vorher nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nach Abschluss der Veranstaltung abgerechnet und sind sofort zur Zahlung fällig. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Wir senden Ihnen eine Rechnung per E-Mail mit Angaben der Bankdaten. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung und Buchung. Die Währung ist Euro. Ihre Daten dienen ausschließlich dem Zweck Ihrer Buchung und werden nicht an Dritte weitergeben. 
Die aufgeführten Preise enthalten die Kosten des Menüs (ohne Getränke) und das Honorar des Gästeführers. In den Honorar Kosten ist keine Umsatzsteuer enthalten, da der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist. 

§ 5 Rücktritt durch den Auftraggeber 
Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an den Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) zu leisten: 

Bei einem Rücktritt 

bis 100 Tage vor der Veranstaltung 10% der vereinbarten Summe, 
bis 50 Tage vor der Veranstaltung 40% der vereinbarten Summe, 
bis 40 Tage vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Summe, 
bis 30 Tage vor der Veranstaltung 60% der vereinbarten Summe, 
bis 20 Tage vor der Veranstaltung 70% der vereinbarten Summe, 
bis 10 Tage vor der Veranstaltung 80% der vereinbarten Summe, 
bis 1 Tag vor der Veranstaltung 90% der vereinbarten Summe, 
am Veranstaltungstag 100% der vereinbarten Summe.

Als Leistungsbeginn gilt der Beginn der gebuchten Veranstaltung. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist der komplette, vorher vereinbarte Preis fällig. Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Beginn der Führung infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des vereinbarten Preises. 

§ 6 Rücktritt durch den Auftragnehmer 
Bei Krankheit des Gästeführers oder aufgrund anderer zwingender Gründe, bemühen wir uns um gleichwertig qualifizierten Ersatz damit die vereinbarte Führung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden kann. Auf dessen in § 309 Nr. 10 Buchstabe b BGB genannten Rechte wird verwiesen. Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dem Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. 

§ 7 Urheberrecht 
Bild und Tonaufnahmen des Auftragnehmers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungsinhalts sind nicht gestattet. 

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrags mitzuwirken und evtl. Schäden bzw. Störungen zu vermeiden. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Führung auf Besonderheiten des Gruppenprofils (z.B. Geh- und Sichtbehinderungen o.ä.) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt bzw. erst zu Beginn der Führung erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers keine Haftung für evtl. notwendige Leistungseinschränkungen übernommen. Der Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint. 
Die Teilnehmer werden gebeten, den Anweisungen des Gästeführers (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des vereinbarten Preises. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung entstehen, sind zu ersetzen. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen des Gästeführers (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird. 

§ 9 Haftung 
Die Haftung des Gästeführers (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist finanziell auf insgesamt die Höhe des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen dem Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei der Teilnahme minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen. Der Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind (z.B. keine Haftung für Unverträglichkeiten von Restaurants-Leistungen, insbesondere hinsichtlich Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten). Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist der Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. 

§ 10 Gepäckbeförderung 
Gepäck wird nicht befördert. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Gast selbst zu beaufsichtigen. Der Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Es wird empfohlen eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Der Gast haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. 

§ 11 Geltendes Recht 
Sofern nicht anders vereinbart, findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

§ 12 Gerichtsstand 
Gerichtsstand ist Wiesbaden. 

§ 13 Speicherung von Daten 
Alle personenbezogenen Daten, die der Gästeführer (Kulinarische Stadtführung Wiesbaden, Michaela Hoffmann) zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. 

§ 14 Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Stand: 08.05.2017

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